Landgericht Köln, 2024-07-01, 106 KLs 7/23

106 KLs 7/23Kantonsgericht01.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 106 KLs 7/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-01

Aktenzeichen: 106 KLs 7/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0701.106KLS7.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Der Angeklagte ist für die am 10.08.2022 an seiner Wohnanschrift in der D.-straße 0, 00000 Z. und in dem gemieteten Büroraum R.-straße 000, 00000 V. sowie an seinem damaligen Arbeitsplatz am B.-straße 0, 00000 Z. erlittene Durchsuchung zu entschädigen.

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