Landgericht Köln, 2024-06-18, 110 KLs 26/22

110 KLs 26/22Kantonsgericht18.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 110 KLs 26/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-18

Aktenzeichen: 110 KLs 26/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0618.110KLS26.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

einem Jahr und zwei Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 230, 249, 253 Abs. 1 u. 2, 255, 46a Nr. 1, 49, 52, 56 StGB

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