Landgericht Köln, 2024-06-12, 113 KLs 16/23

113 KLs 16/23Kantonsgericht12.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 113 KLs 16/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-12

Aktenzeichen: 113 KLs 16/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0612.113KLS16.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Volksverhetzung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Geldstrafe von

80 Tagessätzen zu je 50,00 Euro

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschrift:

§ 130 Abs. 3 StGB.

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