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153 Ns 2/23•Landgericht Köln, 2024-06-05, 153 Ns 2/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 153 Ns 2/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0605.153NS2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kleine Strafkammer
Auf die – in der Berufungshauptverhandlung vom 17.5.2023 auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte – Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen unter Aufrechterhaltung des Urteilsspruchs im Übrigen dahingehend teilweise abgeändert, dass die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Angeklagten auferlegt.
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