Landgericht Köln, 2024-05-28, 5 O 293/23

5 O 293/23Kantonsgericht28.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 293/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 5 O 293/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0528.5O293.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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