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89 O 16/23•Landgericht Köln, 2024-05-03, 89 O 16/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-03
Aktenzeichen: 89 O 16/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0503.89O16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag in Höhe von 107.110,20 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.01.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits zu 80 %, der Kläger zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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