Landgericht Köln, 2024-05-02, 322 KLs 7/24

322 KLs 7/24Kantonsgericht02.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 322 KLs 7/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-02

Aktenzeichen: 322 KLs 7/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0502.322KLS7.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. große Strafkammer als Jugendschutzkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung zu einer

Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschrift:

§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB.

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