Landgericht Köln, 2024-04-24, 9 S 111/23

9 S 111/23Kantonsgericht24.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 111/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-24

Aktenzeichen: 9 S 111/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0424.9S111.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.