Landgericht Köln, 2024-04-16, 323 Qs 32/24

323 Qs 32/24Kantonsgericht16.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 323 Qs 32/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-16

Aktenzeichen: 323 Qs 32/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0416.323QS32.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. große Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beschuldigten vom 22.03.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.08.2023 (Az. 505 Gs 1911/23) wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.

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