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323 Qs 32/24•Landgericht Köln, 2024-04-16, 323 Qs 32/24
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 323 Qs 32/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0416.323QS32.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Die Beschwerde des Beschuldigten vom 22.03.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 11.08.2023 (Az. 505 Gs 1911/23) wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt.
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