Landgericht Köln, 2024-04-10, 28 O 395/23

28 O 395/23Kantonsgericht10.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 395/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-10

Aktenzeichen: 28 O 395/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0410.28O395.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

2

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die

Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrags leistet.

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