Landgericht Köln, 2024-03-28, 14 O 348/21

14 O 348/21Kantonsgericht28.03.2024

Regest

Kein urheberrechtlicher Werkschutz für eine Fassadengestaltung wegen Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz, die denselben Gesamteindruck aufweisen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 348/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-28

Aktenzeichen: 14 O 348/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0328.14O348.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Normen: UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4

Leitsätze

Kein urheberrechtlicher Werkschutz für eine Fassadengestaltung wegen Entsprechungen im vorbekannten Formenschatz, die denselben Gesamteindruck aufweisen.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.