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29 S 193/22•Landgericht Köln, 2024-03-25, 29 S 193/22
Entscheidungsdatum: 2024-03-25
Aktenzeichen: 29 S 193/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0325.29S193.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn (211 C 27/22) vom 28.11.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 31.680,00 EUR festgesetzt.
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