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118 Qs 16/23•Landgericht Köln, 2024-02-14, 118 Qs 16/23
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 118 Qs 16/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0214.118QS16.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird der Beschluss des Amtsgerichts Bergheim vom 29.11.2023 (Az. 42 Ls 34/21) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt, mit Ausnahme der notwendigen Auslagen der als Antragsteller i.S.d. § 459k Abs.1 S. 1 StPO Beteiligten, die diese selbst zu tragen haben.
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