Landgericht Köln, 2024-01-30, 32 O 113/22

32 O 113/22Kantonsgericht30.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 113/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-30

Aktenzeichen: 32 O 113/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0130.32O113.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 3045,44 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2022 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 233,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2022 an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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