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82 O 25/23•Landgericht Köln, 2024-01-05, 82 O 25/23
Entscheidungsdatum: 2024-01-05
Aktenzeichen: 82 O 25/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0105.82O25.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger
a) jeweils 4.800 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu zahlen,
b) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2023 zu zahlen,
c) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2023 zu zahlen,
d) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu zahlen,
e) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2023 zu zahlen,
f) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2023 zu zahlen,
g) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2023 zu zahlen,
h) jeweils 9.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2023 zu zahlen
und
i) die auf die Beträge nach Ziffern 1) a) bis 1) h) entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass
a) das jeweilige Dienstverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 29.08.2023, zugegangen am selben Tag, aufgelöst worden ist,
b) das jeweilige Dienstverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 26.04.2023, zugegangen am selben Tag, aufgelöst worden ist,
c) das jeweilige Dienstverhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 14.03.2023, zugegangen am selben Tag, aufgelöst worden ist.
3)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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