Landgericht Köln, 2023-10-23, 15 O 424/21

15 O 424/21Kantonsgericht23.10.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 424/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-23

Aktenzeichen: 15 O 424/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:1023.15O424.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 14.389,33 EUR, nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.861,04 EUR seit dem 16.10.2021 und aus 9.096,50 EUR seit dem 27.10.2021 und aus 431,79 EUR seit dem 04.12.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 1.501,19 EUR, nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von Kosten der Schadenschätzung durch Zahlung der Rechnung-Nr. N01 vom 20.09.2021 des Technischen Sachverständigenbüro I. in Höhe von 993,77 EUR an die Bankverbindung Stadtsparkasse J. IBAN: DE N02 freizustellen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von Kosten des Notarzteinsatzes und des Rettungswagentransportes gemäß Gebührenbescheid des Oberbergischen Kreises vom 08.10.2021 durch Zahlung in Höhe von 1.306,00 EUR an die Bankverbindung Kreissparkasse U. IBAN: DE N03 freizustellen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 3.000,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 55 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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