Landgericht Köln, 2023-07-12, 117 Qs 59/23

117 Qs 59/23Kantonsgericht12.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 117 Qs 59/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-12

Aktenzeichen: 117 Qs 59/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0712.117QS59.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. große Strafkammer

Tenor

wird die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 04.07.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 29.06.2023 (709 Gs 31/23) als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.

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