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16 O 205/18•Landgericht Köln, 2023-07-05, 16 O 205/18
Entscheidungsdatum: 2023-07-05
Aktenzeichen: 16 O 205/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0705.16O205.18.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Die Klage ist hinsichtlich der Zahlungsanträge dem Grunde nach gerechtfertigt.
Der Beklagte wird verurteilt, sein Flurstück, G01, ausreichend gegen Bodenerosionen zu schützen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Das Urteil ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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