Landgericht Köln, 2023-06-02, 3 7 O 12/22

3 7 O 12/22Kantonsgericht02.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 3 7 O 12/22 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-02

Aktenzeichen: 3 7 O 12/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0602.3.7O12.22.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.254,26 nebst Zinsen i.H.v. 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30. Dezember 2021

zu zahlen, und

2

an den Kläger EUR 713,76 außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst

Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 30.

Dezember 2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 39% und der Beklagte zu

6

1%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

10% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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