Landgericht Köln, 2023-05-31, 28 O 138/22

28 O 138/22Kantonsgericht31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 138/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 28 O 138/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0531.28O138.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die der Vollstreckung ausgesetzte Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leisten. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt für die der Vollstreckung ausgesetzte Partei 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die die Vollstreckung betreibende Partei 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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