Landgericht Köln, 2023-05-17, 111 Qs 35/23

111 Qs 35/23Kantonsgericht17.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 111 Qs 35/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-17

Aktenzeichen: 111 Qs 35/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0517.111QS35.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt K. U. O. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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