projekte
5 O 324/22•Landgericht Köln, 2023-04-25, 5 O 324/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-25
Aktenzeichen: 5 O 324/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0425.5O324.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.002,84 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.10.2022 daraus zu zahlen sowie an den Kläger weitere, nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 368,78 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu ¾ und der Kläger zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.