Landgericht Köln, 2023-04-17, 116 Qs 2/23

116 Qs 2/23Kantonsgericht17.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 116 Qs 2/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-17

Aktenzeichen: 116 Qs 2/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0417.116QS2.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 10.02.2023 -Az. 586 Cs 489/22- aufgehoben und dem Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 27.10.2022 gewährt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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