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19 O 122/22•Landgericht Köln, 2023-04-13, 19 O 122/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-13
Aktenzeichen: 19 O 122/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0413.19O122.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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