Landgericht Köln, 2023-03-09, 30 O 137/22

30 O 137/22Kantonsgericht09.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 137/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-09

Aktenzeichen: 30 O 137/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0309.30O137.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.557,31 EUR (in Worten: siebentausendfünfhundertsiebenundfünfzig Euro und einunddreißig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.960,64 € seit dem 15.04.2022 und aus weiteren 5.596,67 € seit dem 24.05.2022zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 84% und die Klägerin zu 16%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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