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19 O 136/22•Landgericht Köln, 2023-02-23, 19 O 136/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 19 O 136/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0223.19O136.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen a) über den Inhalt ihrer aktuellen Satzung sowie b) den Inhalt und das Datum des Wirksamwerdens sämtlicher Änderungen, die ihre Satzung nach dem 20.03.1987 genommen hat.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv 2.000 € vorläufig vollstreckbar.
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