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323 KLs 19/22•Landgericht Köln, 2023-01-27, 323 KLs 19/22
323 KLs 19/22Kantonsgericht27.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 323 KLs 19/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0127.323KLS19.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. große Strafkammer
Der Angeklagte L. J. wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in dreizehn Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, mit Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Fall in nicht geringer Menge, und mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sieben Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte I. wird wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte M. wird wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
neun Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte F. J. wird wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen wird hinsichtlich des Angeklagten L. J. in Höhe eines Betrages von 104.000 EURO und hinsichtlich des Angeklagten I. in Höhe eines Betrages von 100 EURO angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
bzgl. des Angeklagten L. J.:
§§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 31 S. 1 Nr. 1 BtMG, §§ 25 Abs. 2, 26, 27, 52, 53, 73, 73c StGB
bzgl. des Angeklagten I.:
§§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 27, 52, 53, 56 Abs. 1 und 2 StGB
bzgl. der Angeklagten M.:
§§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 27, 52, 56 Abs. 1 StGB
bzgl. des Angeklagten F. J.:
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 27, 52, 56 Abs. 1 und 2 StGB
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