Landgericht Köln, 2023-01-19, 22 O 214/22

22 O 214/22Kantonsgericht19.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 214/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: 22 O 214/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0119.22O214.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 57.021,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 01. Mai 2022 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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