Landgericht Köln, 2023-01-09, 21 O 302/22

21 O 302/22Kantonsgericht09.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 302/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-09

Aktenzeichen: 21 O 302/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0109.21O302.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des

2

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit i.H.v.

110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.