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111 Ks 9/21•Landgericht Köln, 2022-12-08, 111 Ks 9/21
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 111 Ks 9/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1208.111KS9.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von
sieben Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften:
§§ 212 Abs. 1, 213 Alt. 2 StGB.
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