Landgericht Köln, 2022-11-24, 14 O 423/18

14 O 423/18Kantonsgericht24.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 423/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-24

Aktenzeichen: 14 O 423/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1124.14O423.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 03.03.2022 wird aufrechterhalten.

  2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Auch die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 03.03.2022 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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