Landgericht Köln, 2022-11-10, 28 T 18/22

28 T 18/22Kantonsgericht10.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 T 18/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-10

Aktenzeichen: 28 T 18/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1110.28T18.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

I. Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde auf die Kammer übertragen.

II. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an einem Mitglied der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,

v e r b o t e n,

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von dem Profil @EF des Antragstellers zu löschen, wenn dies geschieht wie am 09.10.2022.

III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

IV. Streitwert: 1.500 €

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