projekte
28 T 18/22•Landgericht Köln, 2022-11-10, 28 T 18/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 28 T 18/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1110.28T18.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde auf die Kammer übertragen.
II. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an einem Mitglied der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,
v e r b o t e n,
die Tweets
Bilddatei entfernt
und/oder
Bilddatei entfernt
und/oder
Bilddatei entfernt
von dem Profil @EF des Antragstellers zu löschen, wenn dies geschieht wie am 09.10.2022.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
IV. Streitwert: 1.500 €
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.