Landgericht Köln, 2022-11-09, 84 O 124/22

84 O 124/22Kantonsgericht09.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 124/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-09

Aktenzeichen: 84 O 124/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1109.84O124.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 07.10.2022 (84 O 124/22) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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