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6 T 47/21•Landgericht Köln, 2022-10-27, 6 T 47/21
Entscheidungsdatum: 2022-10-27
Aktenzeichen: 6 T 47/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1027.6T47.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 08.02.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.02.2021 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
Die Vollziehbarkeit der Entscheidung wird bis zu ihrer Rechtskraft ausgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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