Landgericht Köln, 2022-10-20, 14 O 12/22

14 O 12/22Kantonsgericht20.10.2022

Regest

1. Zur Schutzfähigkeit einer Moschee als Werk der Baukunst. 2. Zur Entstellung des Werks der Baukunst durch Anbringung eines vom Architekten nicht geplanten und nicht genehmigten Vordachs. Hier Entstellung durch Eingriff in den geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Werks.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 12/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-20

Aktenzeichen: 14 O 12/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1020.14O12.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Normen: UrhG §§ 2, 14, 39, 97 Abs. 1

Leitsätze

    1. Zur Schutzfähigkeit einer Moschee als Werk der Baukunst.
    1. Zur Entstellung des Werks der Baukunst durch Anbringung eines vom Architekten nicht geplanten und nicht genehmigten Vordachs. Hier Entstellung durch Eingriff in den geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Werks.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Metall-/ Glasanbau westlich des Eingangsbereichs zur Moschee am Ausgang des im Grundriss des Erdgeschoss bezeichneten „Vereinslokals“, wie er aus der Anlage K4 ersichtlich ist, zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000,- € vorläufig vollstreckbar.

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