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14 O 12/22•Landgericht Köln, 2022-10-20, 14 O 12/22
14 O 12/22Kantonsgericht20.10.2022
1. Zur Schutzfähigkeit einer Moschee als Werk der Baukunst. 2. Zur Entstellung des Werks der Baukunst durch Anbringung eines vom Architekten nicht geplanten und nicht genehmigten Vordachs. Hier Entstellung durch Eingriff in den geistig-ästhetischen Gesamteindruck des Werks.
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 14 O 12/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1020.14O12.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Normen: UrhG §§ 2, 14, 39, 97 Abs. 1
Der Beklagte wird verurteilt, den Metall-/ Glasanbau westlich des Eingangsbereichs zur Moschee am Ausgang des im Grundriss des Erdgeschoss bezeichneten „Vereinslokals“, wie er aus der Anlage K4 ersichtlich ist, zu beseitigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 50.000,- € vorläufig vollstreckbar.
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