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6 T 138/22•Landgericht Köln, 2022-09-21, 6 T 138/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-21
Aktenzeichen: 6 T 138/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0921.6T138.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beschwerde der Betroffenen vom 00.00.0000 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 00.00.0000 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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