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15 O 10/22•Landgericht Köln, 2022-09-12, 15 O 10/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-12
Aktenzeichen: 15 O 10/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0912.15O10.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,00 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 16.09.2021 in Wiehl zu ersetzen hat, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 56% und die Beklagte 44%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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