Landgericht Köln, 2022-09-01, 33 O 39/21

33 O 39/21Kantonsgericht01.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 39/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-01

Aktenzeichen: 33 O 39/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0901.33O39.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 28.04.2022 wird aufrechterhalten.

  2. Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.