projekte
112 Qs 11/22•Landgericht Köln, 2022-09-01, 112 Qs 11/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 112 Qs 11/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0901.112QS11.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.