Landgericht Köln, 2022-09-01, 112 Qs 11/22

112 Qs 11/22Kantonsgericht01.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 112 Qs 11/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-01

Aktenzeichen: 112 Qs 11/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0901.112QS11.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. große Strafkammer

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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