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123 StVK 71/21•Landgericht Köln, 2022-08-26, 123 StVK 71/21
123 StVK 71/21Kantonsgericht26.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-26
Aktenzeichen: 123 StVK 71/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0826.123STVK71.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafvollstreckungskammer
Es wird festgestellt, dass die Unterbringung des Antragstellers in einem gemeinsamen Zimmer mit zwei Mitpatienten auf der Station 00 der M-Klinik L1 vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens – einschließlich derjenigen des Rechtsmittelverfahrens – und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Staatskasse auferlegt.
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