Landgericht Köln, 2022-08-26, 123 StVK 71/21

123 StVK 71/21Kantonsgericht26.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 123 StVK 71/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-26

Aktenzeichen: 123 StVK 71/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0826.123STVK71.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Unterbringung des Antragstellers in einem gemeinsamen Zimmer mit zwei Mitpatienten auf der Station 00 der M-Klinik L1 vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens – einschließlich derjenigen des Rechtsmittelverfahrens – und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Staatskasse auferlegt.

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