Landgericht Köln, 2022-08-25, 28 O 227/22

28 O 227/22Kantonsgericht25.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 227/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-25

Aktenzeichen: 28 O 227/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0825.28O227.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Den Antragsgegnern wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und im Falle der Antragsgegnerin zu 1. an einem Vorstandsmitglied zu vollstrecken ist,

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten (Unterstreichungen maßgeblich):

„Auch beim Motiv für X Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: (…)“

wenn dies geschieht wie in dem von dem Antragsgegner zu 2. verfassten und von der Antragsgegnerin zu 1. veröffentlichten Artikel vom 05.07.2022 mit dem Titel „Missbrauchsfall des T-Chefs X1 Q – Vorwürfe gegen L Kardinäle N und X“, abrufbar unter der URL Link entfernt“ und wie folgt wiedergegeben:

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II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

III. Streitwert: 20.000 €

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