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23 OH 1/22•Landgericht Köln, 2022-07-22, 23 OH 1/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-22
Aktenzeichen: 23 OH 1/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0722.23OH1.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Im selbständigen Beweisverfahren wird gemäß §§ 485 ff ZPO die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet.
Bezüglich der umstrittenen Fragen, ob die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung zulässiger Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens sein kann, schließt sich das Gericht der bejahenden Ansicht des OLG München (Beschluss vom 23.05.2022 - 25 W 622/22) an.
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