Landgericht Köln, 2022-07-07, 5 OH 5/22

5 OH 5/22Kantonsgericht07.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 OH 5/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-07

Aktenzeichen: 5 OH 5/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0707.5OH5.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird die Kostenrechnung des Antragsstellers vom 04.02.2020 – Kostenrechnung-Nr.: 00000 dahingehend abgeändert, dass die Betreuungsgebühr netto 4.327,50 € beträgt und ein Gesamtbetrag in Höhe von 12.924,29 € geschuldet wird.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Eine Erstattung von Auslagen findet nicht statt.

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