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4 OH 8/22•Landgericht Köln, 2022-07-06, 4 OH 8/22
Entscheidungsdatum: 2022-07-06
Aktenzeichen: 4 OH 8/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0706.4OH8.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Der Beweisbeschluss vom 30.05.2022 (Bl. 106 ff. d.A.) wird wie folgt ergänzt:
17.)
Trifft es zu, dass an der Gehwegseite des Staffelgeschosses einige Abdeckbleche der Attika beschädigt sind und dieses nicht fachgerecht ist und nicht den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht?
18.)
Welche Maßnahmen sind zu treffen, um die festgestellten Mängel/Schäden unter Ziffer 17.) fachgerecht zu beheben?
19.)
Welche Kosten entstehen durch die fachgerechte Behebung der festgestellten Schäden/Mängel unter Ziffer 17.)?
Auch für die Beweisfragen 17.) - 19.) wird
Herr Dipl.-Ing. B I
zum Sachverständigen benannt.
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