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28 O 337/21•Landgericht Köln, 2022-06-29, 28 O 337/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-29
Aktenzeichen: 28 O 337/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0629.28O337.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis
a) des Models Frau Q. G.
„Bilddarstellung wurde entfernt“
und
b) des Herrn Y. V.
„Bilddarstellung wurde entfernt“
ohne deren jeweilige Einwilligung zu verbreiten, wenn dies geschieht wie nachfolgend abgebildet am 23.04.2021 auf den unter den nachfolgend benannten URLs betriebenen Webseiten:
a) in Bezug auf das Bildnis der Frau Q. G. unter httpsN01
„Bilddarstellung wurde entfernt“
und
b) in Bezug auf das Bildnis des Herrn Y. V. unter httpsN02
„Bilddarstellung wurde entfernt“
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 787,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2021.
Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin die vorgerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1088,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.05.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Unterlassungsansprüche vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 1.000 €. Im Übrigen ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird insoweit nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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