Landgericht Köln, 2022-06-02, 108 KLs 24/21

108 KLs 24/21Kantonsgericht02.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 108 KLs 24/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 108 KLs 24/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0602.108KLS24.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von

fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe

verurteilt. Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens im Umfang ihrer Verurteilung. Soweit die Angeklagte freigesprochen wurde fallen ihre notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

  • angewandte Vorschriften: §§ 30a Abs. 1 BtMG, 27, 53 StGB

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