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15 O 350/21•Landgericht Köln, 2022-05-30, 15 O 350/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-30
Aktenzeichen: 15 O 350/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0530.15O350.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.739,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2021 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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