Landgericht Köln, 2022-05-13, 12 O 459/19

12 O 459/19Kantonsgericht13.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 12 O 459/19 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-13

Aktenzeichen: 12 O 459/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0513.12O459.19.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Das Teil-Versäumnisurteil vom 24.09.2021 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nur nach dieser Entscheidung richtet.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Vollstreckung aus dem Teil-Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000 € fortgesetzt werden.

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