Landgericht Köln, 2022-05-04, 5 O 245/21

5 O 245/21Kantonsgericht04.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 245/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-04

Aktenzeichen: 5 O 245/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0504.5O245.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 150,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.03.2021 zu zahlen und den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 99,60 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85% und die Beklagte zu 15%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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