Landgericht Köln, 2022-05-03, 5 O 7/22

5 O 7/22Kantonsgericht03.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 7/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 5 O 7/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0503.5O7.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

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